Das Schloss Glücksburg

Stiftung Schloss Glücksburg

Beleuchtetes Schloss

Die Stiftung setzt sich mit sämtlichen Einnahmen für die Erhaltung und Pflege des Schlossensembles, seiner Ausstattung und deren Präsentation in der Öffentlichkeit ein.

Unser Ziel ist es, den unschätzbaren historischen und kunsthistorischen Wert des Schlosses und seine ganz besondere Atmosphäre für die Besucher zu erhalten.

In seiner bewegten Geschichte erfüllte Schloss Glücksburg verschiedene Funktionen u.a. auch als Regierungssitz des dänischen Königs Friedrich VII.. Die Familie brachte das Schloss 1922 in eine Stiftung ein, deren kultureller Zweck auch schon damals die Teilhabe der Öffentlichkeit an dem Schloss vorsah.

Der Vorstand der Stiftung wird durch die Stifterfamilie gestellt. Seit 1980 ist es Christoph Prinz zu Schleswig-Holstein; er führt die Geschäfte der Stiftung. Als oberstes Organ und Kontrollgremium fungiert der fünfköpfige Stiftungsrat, in dem auch das Land Schleswig-Holstein und der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg vertreten sind.

Natürlich ist es eine große Herausforderung, neben der anspruchsvollen Bauunterhaltung und der Führung eines Kultur- und Museumsbetriebes allen Aufgaben gerecht zu werden. Dies kann nur dadurch gelingen, dass die Stiftung als Ort der Begegnung auch im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes aktiv wird, d.h. durch die Vermietung der ihr zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten für die Öffentlichkeit und die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen.

Die Stiftung ist angewiesen auf Spenden und Unterstützung Dritter. Dankenswerterweise steht der Stiftung der gemeinnützige Freundeskreis Schloss Glücksburg e.V. zur Seite.

Jeder Interessierte kann gerne Mitglied werden. Auch das Land Schleswig-Holstein, die Europäische Union und der Bund haben der Stiftung finanzielle Unterstützung zuteilwerden lassen.

Spendenbescheinigungen können wir Ihnen als gemeinnützige Stiftung für Ihre Unterstützung gerne ausstellen.